Sehr geehrte Frau Wagner,
wie Ihnen bekannt ist, vertrete ich die anwaltlichen Interessen der Frau Gudrun Aulbach. Erneut gibt Ihr Verhalten Anlass zu meinem Tätigwerden.
Sie haben auf Ihrer Homepage unter http:/www.weisseschaeferhundeweb.de/savannahsseite/verwandte.html Fotos der Hunde mit den Namen Ida und Tyson veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der Bilder haben Sie nicht mit meiner Mandantin abgestimmt.
Das Verwertungsrecht von Fotos der Hunde steht allein meiner Mandantin. Ihr stehen daher zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zu.
Meine Mandantin hat mich ermächtigt, Ihnen vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit zu geben. Ich habe Sie daher namens und in Vollmacht meiner Partei aufzufordern, die oben angeführten Fotos bis spätestens zum
12.09.2005, 12.00 Uhr
von der Homepage zu entfernen.
Weiter habe ich Sie aufzufordern, sich durch Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verpflichten, künftige Veröffentlichung von Abbildungen der Hunde meiner Mandantin zu unterlassen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Wiederholungsgefahr für den meiner Partei zustehenden Unterlassungsanspruch und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden kann. Für den Eingang Ihrer Erklärung habe ich mir eine Frist bis zum
16.09.2005
notiert. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist werde ich meiner Mandantin/meinen Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie sind weiter nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Erstattung der durch diese Abmahnung entstandenen Kosten verpflichtet. Hierzu zählen auch die anfallenden Anwaltskosten. Die Einschaltung eines Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ist in Fällen, in denen eine Abmahnung erforderlich ist, grundsätzlich als notwendig anzusehen.
Dieser Anspruch besteht unter den rechtlichen Gesichtpunkten sowohl des Schadensersatzes als auch der auftragslosen Geschäftsführung.
Den Eingang des in der Unterlassungserklärung angegebenen Rechnungsbetrages erwarte ich ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Becher
Rechtsanwalt